Harry Wernicke
Auktionshaus Agrippina
Kaiserstr. 57
47229 Duisburg
Deutschland
Telefon: 02065 - 979 83 03
Mobil: 01520 - 528 82 62
E-Mail: info@auktionshaus-agrippina.de
Ust-IdNr: DE408030615
Versteigerungsbedingungen für den Käufer
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber statt. Anspruch auf Benennung der Kommittenten besteht erst nach dem Zuschlag. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, sie können vor der Versteigerung, in der dafür angesetzten Ausstellung, besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Versteigerer nicht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff. BGB. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 5 % gesteigert. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum wird erst nach voller Zahlung des Kaufpreises übertragen.
4. Die Zuschlagsumme, zuzüglich 20 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzögerung haftet der Ersteigerer für alle dem Auktionator entstehenden Schäden.
5. Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt. Der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten in der nächsten Auktion erneut versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
6. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Bei späterer Abholung bitten wir um kurze Nachricht, um Wartezeiten zu vermeiden. Objekte, die nicht spätestens vier Wochen nach Rechnungslegung abgeholt wurden, können auf Kosten des Käufers eingelagert werden. Die Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers.
7. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
8. Schriftliche Aufträge können nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muß hinreichende Deckung für das Gebot hinterlegt werden.
9. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.
Einlieferungsbedingungen für den Verkäufer
1. Geltungsbereich
Diese AGBs regeln die Bedingungen für den Kommissionsweisen Verkauf von Objekten zwischen dem Auktionshaus Agrippina nachfolgend „Kommissionär“ genannt und dem Einlieferer, nachfolgend „Kommittent“ genannt.
2. Vertragsgegenstand
Der Kommittent überlässt dem Kommissionär die im Vertrag aufgeführten Objekte zum Verkauf auf Kommissionsbasis.
Der Kommissionär übernimmt die Vermarktung, den Verkauf und die Abwicklung gegen eine vereinbarte Provision.
3. Pflichten des Kommittenten
Der Kommittent versichert, dass er Eigentümer der Objekte ist oder über die Verkaufsberechtigung verfügt. Des weiteren wird er die Objekte während der Vertragslaufzeit nicht anderweitig verkaufen
Der Kommittent muss dem Angebot zustimmen, solange es oberhalb des ausgerufenen Mindestpreis liegt
Der festgesetzte Mindestpreis wird auf Kundenwunsch festgelegt und muss nicht den derzeitigen Verkehrswert der Objekte widerspiegeln, das Auktionshaus Agrippina dient lediglich als Ratgeber und kann eine unverbindliche Empfehlung abgeben
Der Kommittent versichert, dass er ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrages hatte und sich auch anderweitig über mögliche Verkaufsmöglichkeiten und Verkaufserlöse erkundigt hat
4. Pflichten des Kommissionärs
Der Kommissionär verpflichtet sich die Objekte mit der nötigen Sorgfalt zu lagern und möglichen Kaufinteressenten zu präsentieren
Der Kommissionär ist berechtigt die Objekte in seinem Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten zu Verkaufen
Der Kommissionär versucht den höchstmöglichen Preis zu erzielen und vereinbart keine Nebenvereinbarungen mit potenziellen Käufer die zum Nachteil des Kommittenten führen könnten
Er muss den Kommittenten auf Nachfrage jederzeit Informationen zum aktuellen Verkaufsstand der aufgeführten Objekte geben
Der Kommissionär übernimmt keine Garantie für den erfolgreichen Verkauf der Objekte
Der Kommissionär erhält das Recht die Objekte auf verschiedene Plattformen zum Verkauf anzubieten und ist befugt bei nicht passenden Events diese aus dem Sortiment zu nehmen.
5. Vergütung und Abrechnung
Der Kommissionär erhält eine gestaffelte Provision in Höhe von
20 % bei Verkauf Erlöse bis 1000 €
14 % bei Verkauf Erlöse zwischen 1001 – 4000 €
10 % bei Verkauf Erlöse ab 4001 €
Nach erfolgreichem Verkauf und bestätigten Zahlungseingang erfolgt die Auszahlung des Erlöses abzüglich der vereinbarten Provision innerhalb von 4 Wochen
6. Vertragslaufzeit, mögliche Rückgabe und sonstiges
Der Vertrag läuft bis zum erfolgreichen Verkauf der aufgeführten Objekte oder maximal 365 Tage
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen
Nach Beendigung des Vertrages müssen übrig gebliebene Objekte innerhalb von 30 Tagen selbstständig durch den Kommittenten abgeholt werden, da ansonsten Lagergebühren in Höhe von 25 € pro Objekt und je Monat in Rechnung gestellt werden
Das Auktionshaus Agrippina kommt für keine vorher oder nachher entstandene Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Kommissionsvertrag entstehen auf (z.B. Spritkosten zum Auktionshaus)
Bei nicht erfolgreichem Verkauf der Objekte erhält der Kommittent seine Objekte zurück und es bestehen keine weiteren Forderungen an das Auktionshaus Agrippina
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Duisburg, Januar 2025
Weitere Informationen
Das Auktionshaus hält sich das Recht vor für Vor Ort Termine eine Km Pauschale von 1 € je gefahrenen Km zu berechnen. Allerdings nur nach vorheriger Absprache mit dem potenziellen Kommissionär.
Des weiteren kann (nur nach vorheriger Absprache) eine Aufnahmegebühr zwischen 80-500 € je nach Größe und Wert der Objekte bei Vertragsabschluss fällig werden.